Wohnbauförderung

Die Marktgemeinde Pölla gewährt BürgernInnen mit dem dauernden Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde
über Antrag eine Beihilfe zur
1) Aufschließungsabgabe bzw.
2) Ergänzungsabgabe zur Aufschliessungsabgabe.
Mehr Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt.