Bauen und Wohnen

ALLE WICHTIGEN INFORMATIONEN RUND UM DAS THEMA "BAUEN" 

Wenn man ein Haus bauen will, stellt man sich viele Fragen. 

Wir möchten Euch gerne behilflich sein und haben deshalb für Euch eine Broschüre zum Download zur Verfügung gestellt, die alle wichtigen Informationen rund um das Thema BAUEN beinhaltet. 

Unter folgendem Link könnt Ihr die Datei als PDF öffnen und herunterladen. 

Baurecht_Broschüre.pdf herunterladen (1.88 MB)


BAUPLÄTZE IN DER MARKTGEMEINDE PÖLLA

Wo gibt es Bauplätze in der Marktgemeinde Pölla?

 In den Orten

  • Altpölla
  • Franzen
  • Neupölla
  • Ramsau

stehen jeweils mehrere Bauplätze in unterschiedlichen Größen zur Verfügung. Der Preis beträgt € 12,00 pro m² für die Bauplätze der Gemeinde zzgl. Aufschließungsabgabe. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es keinen Bebauungsplan.

Die Lagepläne und Größenangaben zu den einzelnen Bauplätzen finden Sie auf unserer Homepage unter Bauen & Wohnen.

Wir haben eine neue Broschüre erstellt, in der Sie sämtliche wichtige Informationen über unsere verfügbaren Bauplätze erhalten.

Die Broschüre können Sie unter "Bauen & Wohnen" - "Bauplätze" herunterladen oder einfach direkt ausdrucken.

Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch (02988/6220) oder per E-Mail (gemeinde@poella.at) für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Was ist zu tun sobald Sie sich für einen Bauplatz entschieden haben?

Wenn Sie sich für einen Bauplatz entschieden haben, stellen Sie ein formloses Kaufansuchen an die Marktgemeinde Pölla. 

Dieses Kaufansuchen wird in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung behandelt und der Bauplatzverkauf beschlossen. 

Der nächste Schritt ist die Errichtung eines Kaufvertrages. Den Kaufvertrag können Sie entweder
     • selbst verfassen
     • einen Anwalt oder Notar Ihrer Wahl zur Verfassung beauftragen oder
     • sich mit Notar Mag. Leopold Liener, Hauptstraße 23, 3804  Allentsteig in Verbindung setzen,
       welcher derzeit die Rechtsgeschäfte der Marktgemeinde Pölla durchführt. 

Der Kaufpreis ist bei Vertragsunterfertigung zu entrichten. 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anwalt oder Notar auch über die Kosten der Vertragserrichtung, Grunderwerbssteuer und Grundbuchseintrag. 

Der Kaufvertrag ist unterfertigt - welche Fristen müssen Sie nun einhalten?

Im Kaufvertrag sind einige wichtige Fristen verankert: 

  • "BAUZWANG":
    Dies bedeutet, dass Ihnen 1 Jahr ab Kaufvertragsunterfertigung zur Verfügung steht, um das Bauvorhaben für Ihr künftiges Eigenheim bei der Marktgemeinde Pölla einzureichen. 
  • "BAUBEGINN":
    Ab dem Datum des Bewilligungsbescheides (samt Bauplatzerklärung) stehen Ihnen wiederum 2 Jahre bis zum tatsächlichen Baubeginn (schriftliche Meldung an das Gemeindeamt) zur Verfügung. 
  • "FERTIGSTELLUNG":
    Vom Zeitpunkt des Baubeginns an gerechnet haben Sie nun 5 Jahre Zeit, Ihr bewilligtes Bauvorhaben auszuführen. Die Fertigstellung ist der Gemeinde schriftlich zu melden. 

 Welche Kosten entstehen Ihnen außer dem Kaufpreis noch?

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Berechnungsbeispiel für Abgaben:

Bauplatz:  

600 m²

Wohnhaus: 

10 m x 10 m = 100 m²
(Erdgeschoß, Obergeschoß)


Aufschließungsabgabe:

Formel:        Wurzel aus Grundstücksfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient
Berechnung: Wurzel v. 600 m² = 24,4944 x € 510,00 (Einheitssatz) x 1,25 (Bauklassenkoeffizient)              
= € 15.615,00 Aufschließungsabgabe (dieser Betrag wird nach der Bauplatzerklärung vorgeschrieben)

Wasseranschlussabgabe:

Formel:     

bebaute Fläche:
Hälfte der bebauten Grundfläche x der um 1 erhöhten Anzahl der Geschoße und

unbebaute Fläche:
15 % der unbebauten Fläche, jedoch max. von 500 m²
ergibt Berechnungsfläche x Einheitssatz zzgl. 10 % Umsatzsteuer  

Berechnung:   

bebaute Fläche: 
100 m² : 2 = 50 m² x 3 (2 Geschoße +1) =            150 m²

unbebaute Fläche:
Bauplatz 600 m² - 100 m² = 500 m² x 15 % =          75 m²
ergibt Berechnungsfläche                                        225 m²
225 m² x € 6,05 (Einheitssatz) = € 1.361,25 + 10 % Umsatzsteuer
= € 1.497,38 Wasseranschlussabgabe (kommt zur Vorschreibung bei Fertigstellung)  

Kanaleinmündungsabgabe:

Formel:     

bebaute Fläche: 
Hälfte der bebauten Grundfläche x der um 1 erhöhten Anzahl der Geschoße und 

unbebaute Fläche: 
15 % der unbebauten Fläche, jedoch max. von 500 m²
ergibt Berechnungsfläche x Einheitssatz zzgl. 10 % Umsatzsteuer

Berechnung:

bebaute Fläche:
100 m² : 2 = 50 m² x 3 (2 Geschoße+ 1) =            150 m²

unbebaute Fläche:
Bauplatz 600 m² - 100 m² = 500 m² x 15 % =         75
ergibt Berechnungsfläche                                       225 m²
225 m² x € 13,38 (Einheitssatz) = € 3.010,50 + 10 % Umsatzsteuer
= € 3.311,55 Kanaleinmündungsabgabe (kommt zur Vorschreibung bei Fertigstellung) 


Stromanschlusskosten:

Die Kosten für den Stromanschluss erfahren Sie bei der EVN.
EVN Horn, Raabser Straße 38, 3580  Horn, Tel.: 02982/2671

Glasfaseranschlusskosten:

Im gesamten Gemeindegebiet wurde Glasfaser verlegt.
Ihr Bauplatz kann selbstverständlich an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Die Kosten für den Anschluss belaufen sich auf € 400,00.

Wegweiser_zum_Eigenheim_Teil_2[1].pdf herunterladen (1.08 MB)


Haben Sie noch Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Gemeindeamt zur Verfügung. 


Öffnungszeiten Gemeindeamt:
Montag bis Donnerstag:  7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freitag:  7.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr 

Bürgermeistersprechstunden: nach Terminvereinbarung
Bürgermeister Günther Kröpfl
Telefon: 0664/5185188 oder E-Mail: bgm@poella.at 

 


 


Marktgemeinde Pölla
Neupölla 4, 3593 Neupölla, Telefon +43 2988 6220, Fax: +43 2988 6220 4
E-mail: gemeinde@poella.at, Internet www.poella.at