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Aushängezeitraum: 30.03.2023 - 01.04.2024
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl lässt für die Jagdjahre 2023/2024 nachstehende Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Zwettl zu:
Die Schonzeit wird außer Wirksamkeit gesetzt für:
Die Einhaltung der vorgenannten Ausnahmen von den Schonzeiten erfolgt durch Einsichtnahme in die Abschusslisten, welche von den Jagdausübungsberechtigten laufend zu führen sind (vgl. § 84 Abs. 4 des NÖ Jagdgesetzes 1974)
Diese Verordnung tritt mit 30. März 2023 in Kraft und mit 01. April 2024 außer Kraft.
Verordnung BH Zwettl Nr. 2-2023 (131 KB) - .PDF
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