Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,

  • Skizze des Bauvorhabens

 

Zuständig

Kitzler Barbara
Kontaktdaten von Gemeindesekretärin Barbara Kitzler
FunktionGemeindesekretärin
NameGemeindesekretärin Barbara Kitzler
AdresseNeupölla 4
3593 Neupölla
Telefon+43 2988 6220 2
E-Mail (offiziell)gemeinde@poella.at
E-Mail (persönlich)kitzler@poella.at