Verordnung der BH Zwettl, mit der die Ausnahmen von den Schonfristen + Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im Verwaltungsbezirk Zwettl verordnet werden:




Verordnung_BH_Zwettl_Nr_2_2024_Ausnahme_Schonvorschriften_und_Verwendung_von_Krähenfängen.pdf herunterladen (0.19 MB)