Kundmachung Vogelgesundheitsverordnung per 21.11.2025

KalenderAushang: 21.11.2025
Datei für Eintrag: Kundmachung Geflügelpest

Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026

Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at .
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befin-den.

Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Die Marktgemeinde Pölla zählt ebenfalls zu den Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko!

  • Plichten für Tierhalter und Tierhalterinnen
  • Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete mit Anlage und den
  • Erlass des Ministeriums zur Kundmachung

entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument. 

Kundmachung_Geflügelpest_11-2025.pdf herunterladen (1.02 MB)