Der NÖ Landtag beschließt regelmäßig Gesetzesänderungen und neue Landesgesetze, die im Landesgesetzblatt für Niederösterreich kundgemacht werden. Aktuelle Schwerpunkte (Stand Frühjahr 2026) umfassen Änderungen im Raumordnungsgesetz, dem Veranstaltungsgesetz sowie Berichte der Landesregierung. Die Beschlüsse der XX. Gesetzgebungsperiode (seit 2023) sind öffentlich einsehbar.
Wichtige Informationen zu Gesetzesbeschlüssen:
Kundmachung:
Die Gemeinden haben den Titel und das Datum der Gesetzesbeschlüsse bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass diese im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar sind.
Fristen:
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.
Die Übermittlung an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate dient zur Information.