Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,

  • Skizze des Bauvorhabens

  •  

    Zuständig



    Marktgemeinde Pölla
    Neupölla 4, 3593 Neupölla, Telefon +43(0)2988 6220, Fax: +43 (0)2988 6220-4
    E-mail: gemeinde@poella.at, Internet www.poella.at