Anbringen

Das „Anbringen“ stellt einen Sammelbegriff für Anträge, Gesuche, Anzeigen oder Beschwerden verwendet. Grundsätzlich handelt es sich um eine offizielle Kommunikation zwischen einer Behörde und einem Antragssteller.

Abringen werden in § 13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.

Kann ein Anbringen zurückgezogen werden?

Ja, Anbringen können unabhängig vom Status des Verfahrens zurückgezogen werden.

Marktgemeinde Pölla
Neupölla 4, 3593 Neupölla, Telefon +43 2988 6220, Fax: +43 2988 6220 4
E-mail: gemeinde@poella.at, Internet www.poella.at