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Gemeinde Pölla > Gemeindeamt > Bürgerservice > Anfrage und E-Mail
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben im Rahmen der Familienhospizkarenz die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre – im gleichen Haushalt lebenden – schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
Folgende Varianten stehen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern offen:
Sterbebegleitung kann für
verlangt werden.
Begleitung schwerst erkrankter Kinder kann für im gemeinsamen Haushalt lebende
Die Maßnahmen zur Sterbebegleitung bzw. zur Begleitung schwerst erkrankter Kinder können auch von mehreren Angehörigen gleichzeitig vorgenommen werden.
Die Sterbebegleitung kann im Anlassfall zunächst für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf ist eine Verlängerung bis zu insgesamt sechs Monaten pro Anlassfall möglich.
Die Begleitung schwerst erkrankter Kinder kann zunächst für maximal fünf Monate in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf ist eine Verlängerung bis zu insgesamt neun Monaten pro Anlassfall möglich.
Wenn Sie Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds erhalten. Näheres hierzu finden Sie auf HELP.gv.at.
Quelle: HELP.gv.at
Film Gemeinde21
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